Jugendschutz in StichwortenBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz - zur Homepage

Fernsehen (VerweisRundfunk)

 

Das Fernsehen erzählt spannende Geschichten und ist ein Tor zur Welt.
Abenteuer und Spannung, Helden, Liebesgeschichten, Informationen zu allen Bereichen des Lebens – zu Themen und Genres wird man im Fernsehen fündig.
Kinder und Jugendliche suchen im Fernsehen auch nach Orientierungen entsprechend ihrem Lebensabschnitt. Nicht immer sind jedoch die Orientierungsangebote des Fernsehens das, was Erziehende sich wünschen.

Vieles, was im Fernsehen gezeigt wird, richtet sich nicht an Kinder, sondern an Erwachsene. Und vieles davon ist schwer verdaulich und ängstigend für Kinder.
Insbesondere ängstigen Kinder sich durch Bilder,

 

Jugendschutzrichtlinien für das Fernsehen

FSK


Ausnahme:

Einige Fernsehsender bieten ihr Programm teilweise verschlüsselt an, d.h. einzelne Sendungen/Filme müssen mit einem Pin-Code freigeschaltet werden. Diese technische Regelung erlaubt es dem Sender beispielsweise, Filme, die eine Altersfreigabe (VerweisFreigabe) ab 16 Jahren erhalten haben, auch schon vor 22.00 Uhr zu senden. (§ 5 JMStV)
Solange Kinder und Jugendliche den individuellen Pin-Code nicht kennen, bleibt der Bildschirm schwarz und der Ton abgeschaltet. Die Weitergabe des Pin-Codes sollte daher wohlüberlegt sein.

 

Im Fernsehen werden unterschiedliche Sendungen ausgestrahlt: Filme, Serien, Krimis, Shows, Talkshows etc. Ähnlich dem Vorbild der FSK haben einige Sender die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen – FSF gegründet. Die FSF ist ein anerkanntes Organ der Freiwilligen VerweisSelbstkontrolle nach dem VerweisJugendmedienschutz-Staatsvertrag(JMStV).
Die Prüfausschüsse der FSF bestehen aus unabhängigen Fachleuten, die im Bereich der (Medien-)Pädagogik, der Psychologie oder der Jugendhilfe arbeiten und ehrenamtlich in den Ausschüssen tätig sind. Die Prüferinnen und Prüfer entscheiden vor der Ausstrahlung von Fernsehprogrammen über die sachgerechte Programmierung. Ob und zu welcher Zeit Programme unter Jugendschutzgesichtspunkten gesendet werden dürfen, hängt insbesondere von einem vertretbaren Maß an Gewalt- und Sexualdarstellungen ab.

Für Eltern ist es aufgrund der vielen Programme sehr schwierig, sich einen Überblick zu verschaffen und das für Kinder geeignete herauszufinden.
Eine Hilfestellung bietet hier „Flimmo – Programmberatung für Eltern“
Pädagogische Informationen zum Thema bietet das Faltblatt „Kind und Fernsehen“
der Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Baden-Württemberg.

 

Werbung im Fernsehen

 

Privatwirtschaftliche Fernsehsender finanzieren sich ausschließlich durch VerweisWerbung.
D.h. sie sind darauf angewiesen möglichst hohe Einschaltquoten zu erreichen, um Werbezeit teuer verkaufen zu können. Aber auch öffentlich-rechtliche Sender nutzen Werbe-Einnahmen für sich. Nach der neuen EU-Fernsehrichtlinie bleiben die quantitativen Werberegelungen auf ein Mindestmaß begrenzt und können flexibler gestaltet werden.
Die tägliche Werbezeitbegrenzung wird aufgehoben, die bisherige Werbe-Obergrenze von zwölf Minuten pro Stunde bleibt erhalten, Werbeunterbrechungen darf es zukünftig nur noch alle 30 Minuten geben. Dies bietet den privaten Fernsehanbietern eine sichere Basis für ihre weiteren kommerziellen Aktivitäten. Ein breites werbefinanziertes Informations- und Unterhaltungsangebot bleibt dabei erhalten.

Werbung darf nach dem VerweisJugendmedienschutzstaatsvertrag der Länder nicht

Werbung für alkoholische Getränke darf sich nicht an Kinder und Jugendliche richten oder sie beim Konsum darstellen.

Jüngere Kinder lieben Werbung. Aber sie können Werbung im Fernsehen in der Regel noch nicht als solche erkennen. Deshalb ist es wichtig, mit ihnen über Werbung, Werbebotschaften und ihre Absicht zu sprechen.

Als Verbraucher/in kann man sich an den Deutschen Werberat (VerweisSelbstkontrolle) wenden.
Seine Aufgabe ist u.a., sich um Missstände in der Werbung zu kümmern.