Jugendschutz in StichwortenBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz - zur Homepage

Gameboy und Xbox - eine neue Generation der Spielmöglichkeiten

 

Der japanische Spielkonsolenhersteller Nintendo stellte Anfang 1989 erstmals die Handkonsole ’Gameboy’ in Japan vor.
Ende 1989 erhält die Spielkonsole auch in deutschen Läden Einzug.
Gameboy kommt mit geschickten Marketing-Strategien und günstigen Herstellungskosten zu Weltruhm und zählt bis heute 120 Millionen verkaufte Exemplare und gehört somit zu den bekanntesten Spielkonsolen weltweit.

Nach dem Erfolg von Nintendo, Sony und Sega hat auch Mircosoft den Markt der Spielkonsolen entdeckt und produzierte die Xbox, welche erstmals im Februar 2002 in den USA vorgestellt wurde. Nachfolger des Microsoft Einstiegsmodells ist die Xbox 360.

Im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendschutz ist zu sagen, dass sowohl Gameboy als auch Spiele für Xbox etc. in Deutschland den Jugendschutzvorschriften des Bundes unterliegen, was bedeutet, dass Altersfreigaben, deutliche Verbotshinweise und Jugendabgabeverbote bei gewaltdominierten und pornographischen Inhalten kennzeichnend auf der Verpackung sichtbar gemacht werden müssen. Händler, die gegen das Jugendabgabeverbot verstoßen, werden genauso zu Bußgeldstrafen herangezogen, wie bei einem Verstoß gegen das Abgabeverbot bei Computerspielen und Filmen.

Für derartige Spiele kann ein weit reichendes Werbeverbot bei entsprechenden Inhalten durchgesetzt werden.

Alterskennzeichnungen bedeuten auch hier keine pädagogische Empfehlung, sondern stellen nur das Nichtvorhandensein von jugendgefährdenden Inhalten fest.