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Kontrolleinrichtungen zur Gewährleistung des Jugendschutzes


Um die Umsetzung der Jugendschutzregelungen in Deutschland zu gewährleisten, haben sich mehrere Kontrollinstitutionen gegründet.
Ihre Stellung in dem System der Kontrolllandschaft lässt sich nach Aspekten der staatlichen Fremdkontrolle sowie der Selbstkontrolle (gemäß § 19 JMStV) differenzieren.

Zu den staatlichen Fremdkontrolleinrichtungen zählen:

  1. Zentralstelle zur Bekämpfung jugendgefährdender Schriften bzw. Medieninhalte bei den Generalstaatsanwaltschaften der Länder
  2. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ( BPjM)
  3. Landesmedienanstalten
  4. Kommission für Jugendmedienschutz
  5. Jugendschutz.net
  6. „Internetstreifen“ bei einigen Polizeidienststellen
  7. Jugendmedienschützerische Kontrollaufgaben der Jugendbehörden
    1. Oberste Landesjugendbehörde
    2. Landesjugendämter
      • Jugendämter

Mischformen staatlicher Fremdkontrolle und freiwilliger Selbstkontrolle sind:

  1. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
  2. Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
  3. Automaten- Selbstkontrolle

Zu den staatlich vorgeschriebenen Selbstkontrollen zählen:

  1. Jugendschutzbeauftragte der öffentlichen Sender
  2. Jugendschutzbeauftragte der privaten Sender
  3. Jugendschutzbeauftragte der Online- Dienste

Eine durch die KJM zertifizierte Selbstkontrolleinrichtung gem. §19 JMStV ist die

  1. Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
    Sie kann eine Kontrolle nach staatlichen Vorgaben und mit staatlichen „Privilegien“ (z.B. Beteiligung und Beurteilungsspielraum nach §20 Abs. 5 JMStV) durchführen.
  2. Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Dienstanbieter

Sonstige Freiwillige Selbstkontrollen gem. §19 Abs. 1 JMStV sind:

  1. DT- Control- Interessengemeinschaft Selbstkontrolle elektronisches Datenträger im
    Pressevertrieb
  2. Eco Elektronic Commerce Forum- Verband der deutschen Internetwirtschaft

Zu den weiteren Selbstkontrolleinrichtungen auch außerhalb der Telemedien gehören außerdem:

  1. Deutscher Presserat
  2. Deutscher Werberat
  3. Verband privater Rundfunk/ Telekommunikation
  4. Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V.

Literaturhinweise und Informationsquellen: